Frank Lässig
Verfasst von Otis Benning
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Neuerungen in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuAs) der BaFin Eine kurze Übersicht. Die vollständigen AuAs finden Sie hier.
Deutschlands Kampf gegen Geldwäsche stockt: Nach dem Aus der Ampel-Koalition liegen Pläne für ein neues Bundesamt zur Finanzkriminalitätsbekämpfung auf Eis. Die EU schreitet voran und plant bis 2027 strenge Maßnahmen, darunter eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
Die Europäische Union hat mit dem Anti-Money Laundering (AML) Paket weitreichende Änderungen für die Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht. Diese Neuerungen werden ab 2027 teils starke Auswirkungen auf Verpflichtete haben. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte des Pakets und deren Bedeutung für die Praxis.