Transaktionsmonitoring & Fallmanagement
Filtern Sie verdächtige Transaktionen auf Basis aktueller Typologien und den Einsatz modernster Analyse-Software präzise heraus.
Unsere Monitoring-Leistungen
Erhalten Sie professionelle Unterstützung bei der Analyse von (Wett-)Transaktionen und der Erstellung von Verdachtsmeldungen.
IT-Systeme
Bereitstellung moderner IT-Systeme für die Transaktionsanalyse.
Filterung
Auswertung basierend auf aktuellen Typologien.
Fallanalyse
Analyse von verdächtigen Transaktionen durch Compliance-Expert:innen.
Meldeprozess
Sorgfältige Aufbereitung und fristgerechte Abgabe von Meldungen.
Dokumentation
Gesetzeskonforme Archivierung sämtlicher Fallunterlagen.
Transaktionsmonitoring beinhaltet die gezielte Suche nach ungewöhnlichen oder zweifelhaften Transaktionen, die möglicherweise mit Geldwäsche in Verbindung stehen. Diese Transaktionen werden anhand von Geldwäsche-Typologien identifiziert. Zusätzlich ist das interne Unternehmenswissen entscheidend für deren Beurteilung. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen müssen ihre Datenverarbeitungssysteme in dieser Hinsicht gemäß § 10 GwG regelmäßig aktualisieren.
Alle durchgeführten Maßnahmen müssen zudem revisionssicher dokumentiert und auf Anfrage den Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Ihre Vorteile
Durch die Auslagerung Ihres Monitorings profitieren Sie in vielerlei Hinsicht:
Effizienz
Sie sparen Zeit und Ressourcen für den Aufbau und die Pflege eigener Systeme.
Expertise
Wir beraten Sie nicht nur in Bezug auf das Monitoring, sondern auch darüber hinaus.
Sicherheit
Sie können sich auf aktuelle Typologien und unser Expertenwissen verlassen.
Flexibilität
Passen Sie die Risikofaktoren des Monitorings an Ihre Risikoklassen und individuellen Bedürfnisse an.
Beauftragung in 3 Schritten
1. Beratung & Angebot
Lassen Sie sich von unseren Expert:innen ein maßgeschneidertes Angebot erstellen.
2. Onboarding & Schnittstellen-Modifikation
Wir unterstützen Sie bei der systemischen Anbindung und sicheren Datenübertragung.
3. Monitoring & Beratung
Wir überwachen Ihre Transaktionen kontinuierlich und stehen Ihnen bei der Handhabung auffälliger Transaktionen beratend zur Seite.
Transaktionsmonitoring im Geldwäschegesetz
Das Unterlassen oder die unzureichende, unvollständige oder verspätete Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen stellt gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG eine Ordnungswidrigkeit und somit eine bußgeldbewehrte Handlung dar. Je nach Schweregrad können Strafen von bis zu 150.000€ verhängt werden.
Insbesondere für Verpflichtete mit hohen Transaktionsvolumina und erhöhten Geldwäsche-Risiken sind technische Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung und Identifizierung verdächtiger Transaktionen anhand aktueller Typologien gesetzlich vorgeschrieben (§6 Abs. 4 und Abs. 6 GwG).