Von Sommerloch keine Spur - der Kampf gegen Finanzkriminalität in den Medien

Veröffentlicht: 2024-07-24

Von Sommerloch keine Spur. Finanzkriminalität erzeugt wöchentlich hunderte Schlagzeilen. Unsere Auswertungen der letzten Jahre zeigen gerade für die Sommermonate Ausschläge in der medialen Wahrnehmung.

Medienvolumen (2020-2024)

ausschließlich Veröffentlichungen deutscher Medienhäuser

Wie vielfältig über Finanzkriminalität berichtet wird, fassen wir beispielhaft und ausschnittsweise an den Monaten Mai bis Juli 2024 zusammen. Es geht um viel Geld, Politik, Krieg und die Mafia.

Mai 2024 – Missstände im Kampf gegen Finanzkriminalität

Mai | Juni | Juli

Justizsenatorinnen fordern Nachbesserungen

Die Bremer Justizsenatorin Schilling (SPD) und ihre Amtskollegin aus Niedersachsen Wahlmann (SPD) sind sauer. Milliarden werden jährlich am Staat vorbeigeschleust. Kriminelle verdienen sich eine goldene Nase – und der Staat kriegt es nicht hin, ihnen ihr Vermögen abzunehmen. Sie planen im Mai das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Justizministerkonferenz im Juni zu packen. Die Lücke muss geschlossen werden.

Die Bremer Nachrichten machen das Problem an Beispielen fest: In Bremerhaven konnten in einem Fall von 1.8 Millionen Euro lediglich 331.000 Euro abgeschöpft werden. In einem anderen konnte ein mit Drogengeld gekaufter Oldtimer nicht eingezogen werden, nachdem er gegen ein anderes Auto getauscht wurde. Immobilien können nicht beschlagnahmt werden, weil Strohmänner sie besitzen.

50 konkrete Gesetzesänderungen sollen das Problem beheben.

Sanktionen verfehlt?

Passend dazu veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung einen Artikel zur Sanktionsdurchsetzung. Russland greift weiterhin die Ukraine an. Die EU verabschiedet fast wöchentlich neue Sanktionspakete. Deutschland tut sich jedoch mit der Umsetzung schwer. Davon zeugen im Mai 2024 ca. 3.9 Milliarden eingefrorene russische Vermögenswerte – im Juni 2022 waren es noch 4.48 Milliarden.

Behörden sind laut SZ zu schlecht ausgestattet. Es fehlen Personal, Ressourcen und Befugnisse. Zwar soll ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (sic!) Abhilfe schaffen – doch schon der Entwurf weckt Zweifel: Verdächtige sollen laut Gesetzesentwurf nicht zur Beantwortung von Fragen verpflichtet werden.

Um Sanktionen effektiver umzusetzen – und Finanzkriminalität zu bekämpfen – da sind sich die Autoren der SZ sowie die Bremer und Niedersächsischen Justizsenatorinnen einig, müssen strengere Regeln und Kontrollen her.

Rekordstrafe gegen N26

Vor diesem Hintergrund verhält sich die BaFin mustergültig. Sie überwacht Verpflichtete aus dem Finanzsektor auf die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften. Die hatte die Berliner Digitalbank N26 nach Informationen des RBB sowie des Handelsblatts lange nicht ausreichend eingehalten. Die BaFin bestellte einen Sonderbeauftragten und verhängte eine Wachstumsbeschränkung, die sie im Mai wieder aufhob. Wegen systematischen Verstößen gegen die Meldepflichten aus dem Jahr 2022 verhängte die BaFin jedoch nachträglich noch eine Rekordbuße von 9.2 Millionen Euro.

AfD-Politiker unter Geldwäsche-Verdacht

Selbige Meldepflichten bringen kurz vor den Europawahlen den AfD-Politiker Petr Bystron in Bedrängnis. Wie verschiedene Zeitungen, darunter der Kölner Stadtanzeiger und die Welt, berichten, hatte der Bundestagsabgeordnete 30.000 Euro in Bar bei einer ihm gehörenden inaktiven Firma eingezahlt – und am selben Tag wieder abgehoben. Seine Bank gab daraufhin Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) ab, zu denen sie die Meldepflicht zwingt. Die FIU gab die Meldungen laut ZDF jedoch nicht weiter. Erst im Zuge von Ermittlungen gegen die vermeintliche russische Propagandaplattform „Voice of Europe“ und Hinweisen des tschechischen Geheimdienstes, der Zahlungen der Plattformbetreiber an Bystron vermutet, wurde das Versäumnis bekannt. Die Vorwürfe setzten den Politiker und seine Partei so unter Druck, dass sie ihn vorrübergehend von Wahlkampfveranstaltungen ausschloss. Weitere Ermittlungen förderten Unterlagen zu Goldbarren in den privaten Räumlichkeiten des Politikers zutage. Die Ermittlungen sind bis heute nicht abgeschlossen.

(Un-)Verantwortlicher Finanzminister?

Das Versäumnis der FIU wirft kein gutes Licht auf die Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Immer wieder im Fokus deswegen auch: Der politisch verantwortliche Finanzminister Christian Lindner. Im Trierischen Volksfreund wirft die Innenpolitikerin Misbah Khan (Grüne) Ende Mai dem Finanzminister Untätigkeit vor. Sie sieht einen direkten Zusammenhang zwischen Extremismus und Finanzkriminalität. Denn auch Extremisten müssten sich finanzieren. Entsprechend sollte das Bundesministerium der Finanzen hier mehr Engagement zeigen. Dieses sieht sich jedoch nicht für die Bekämpfung von Extremismus zuständig und verweist auf das Innenressort. Die Zeitung gibt ihm teilweise Recht – jedoch sei auch dies ein Beispiel für die unklare Zuständigkeitsverteilung in Deutschland – und ein Grund für das Image als Geldwäscheparadies.

Lüneburg als Vorbild für Europa

Das es auch anders geht, will Lüneburg zeigen. Der NDR berichtet von einer Partnerschaft zwischen Polizei und Stadt. Durch eine bessere Zusammenarbeit und schnelleren Informationsaustausch will man Finanzkriminelle effektiver bekämpfen.

Was im Kleinen möglich ist, funktioniert auch im Großen. Die EU verabschiedet Ende Mai das erste große EU-Anti-Geldwäsche Paket, bestehend aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einem Gesetz zur Schaffung einer Europäischen Anti-Geldwäsche Agentur „AMLA“.

EU bündelt Kräfte im Kampf gegen Geldwäsche

Ab 2027 wird die Verordnung das deutsche Geldwäschegesetz ersetzen – und gilt fortan für alle EU-Länder. Sie untersagt unter anderem geschäftliche Barzahlungen ab 10.000 Euro und sieht in Teilen neue Verpflichtete vor – wie zum Beispiel Profi-Fußballclubs und Spieler-Vermittler. Auch auf sie kommen zukünftig verpflichtende Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zu.

Mit der Richtlinie will die EU – ähnlich zu Lüneburg – die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer verbessern. Es sieht mehr Rechte für nationale Aufsichtsbehörden, einheitlichere Aufsichtsstandards und einen besseren Informationsaustausch vor. Das Gesetzespaket wurde Ende Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

So endet der Mai mit großen Vorhaben.

Juni 2024 – Ermittlungen, Erfolge und Geldwäscher-wider-Willen

Mai | Juni | Juli

Im Juni geht es weniger glorreich weiter. Ermittlungen reihen sich an Ermittlungen – aber auch Erfolge.

Landtagsabgeordneter wird Finanzagent

Dem bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Halemba wird laut der Zeitung „Welt“ Geldwäsche vorgeworfen. Er hatte sich als Finanzagent für einen Freund verdient gemacht, der über ein Konto Halembas einen mittleren vierstelligen Betrag auf ein Konto im Baltikum transferierte. Das Geld stammte aus Betrügereien. Halemba bestreitet die Anschuldigungen und spricht von einem Fehler. Das Ausnutzen von Finanzagenten zum Zweck der Geldwäsche ist unter Kriminellen ein gängiges Vorgehen. Meist werden Finanzagenten Online angeworben und mit einer Provision gelockt. Die Leichtgläubigkeit endet dann häufig vor Gericht.

Illegale Wege im Auftrag des AA

Was tun, wenn man Geld überweisen will, es aber keine Banken gibt? Wie etwa in Afghanistan, dass vom weltweiten Bankensystem abgekoppelt ist? Vor dieser Herausforderung steht kein geringerer als das Auswärtige Amt (AA), dass Hilfsprojekte in Afghanistan unterstützt. Laut Welt am Sonntag bedient es sich dafür am sogenannten „Hawala System“, dass in Deutschland verboten ist. Über Mittelsmänner wird Bargeld eingezahlt, dass dann durch Vertrauenspersonen – sogenannte „Hawaladare“ – an anderer Stelle wieder ausgezahlt wird. Nur durch die Nutzung dieses Systems konnte das AA rund 245.000 Euro an die Welthungerhilfe weiterleiten. Dieses betont, dass es die beteiligten Agenten eng überwacht. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht.

Landeskassen klingeln

Es gibt auch Erfolge zu melden. Der Tagesspiegel Online verkündet das Einziehen von 1.27 Millionen Euro in Kryptowährungen aus Drogenverkäufen durch die Berliner Staatsanwaltschaft. Geld für die Landeskasse.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet von der Zerschlagung einer europaweit agierenden Betrügerbande, die Millionenbetrug mit Luxusautos begangen hatte. Autos, Waffen, Drogen und Bargeld wurde sichergestellt. Die Autos konnten zum großen Teil verkauft werden, was den finanziellen Schaden etwas linderte.

Linderung können sich auch Anleger:innen von „OneCoin“ erhoffen. Der bislang wohl größte Betrug mit Kryptowährungen durch die selbsternannte „Krypto-Queen“ Ruja Ignatova aus Schramberg liegt schon etwas zurück. Hinweise deuten laut Schwarzwälder Bote darauf hin, dass sich die Betrügerin in Dubai aufhält. Laut der Zeitung Kurier gelingt es im Juli 2024 Ermittlern 10 Millionen Euro aus dem Betrug zu sichern. Das Geld soll betrogenen Anlegern aus Ostwestfalen-Lippe zugutekommen.

Vermögenseinzug der Länder – Platz 3 bis 1

Insgesamt kommt Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen Geldwäsche und auch beim Vermögenseinzug relativ gut weg. Westfälischen Nachrichten gelang es den Ermittler:innen im Jahr 2022 rund 85.5 Millionen Euro sicherzustellen. Die Anzahl der Vermögenssicherungsverfahren würde seit 2017 stetig steigen. Trotzdem blieben die Herausforderungen weiterhin hoch.

Nicht nur NRW darf sich freuen. Schleswig-Holstein, so berichten die Lübecker Nachrichten, zogen im Jahr 2023 über 55 Millionen Euro ein – ein Rekordwert. Davon gingen 43.5 Millionen Euro zurück an die Opfer.

Dritter großer Gewinner in der Runde ist Sachsen. Das Bundesland beschlagnahmte schon im Januar 50.000 Bitcoin des Gründers und Betreibers der Streamingplattform movie2k.to. Über den Verkauf erlangte das Bundesland rund 2.6 Milliarden Euro. Der Großteil des Vermögens wird dem Bundesland zugutekommen.

Wie Kriminelle überhaupt an ihr Vermögen kommen, zeigen weitere Berichte. Laut Stuttgarter Zeitung verhandelt das Amtsgericht Esslingen Ende Juni über einen Fall von Geldwäsche.

Geldwäscher-wider-Willen

Der Hergang: Ein Krimineller meldete sich über WhatsApp mit der „Hallo Mama“ Masche bei einem Opfer. Er simulierte einen Notfall und bat um Geldüberweisungen. Doch das Geld landete nicht direkt auf dem Konto des Kriminellen.

Ein unbeteiligter Dritter verbuchte auf einmal eine Überweisung. Der Kriminelle meldete sich beim Kontoinhaber und verlangte die Auszahlung des „aus Versehen“ überwiesenen Betrags. Der Kontoinhaber kam der Bitte nach und machte sich so der Geldwäsche schuldig. Seine Strafe: 1.000 Euro sowie die Rückzahlung der 2.013 Euro an das Betrugsopfer. Der Unbekannte Kriminelle war nicht Teil der Verhandlung.

Versicherer unter Vollzugsdruck

In weitere Berichte – und Mahnungen – sind auch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz involviert. Laut Handelsblatt und Versicherungsbote mahnt die BaFin den Versicherungssektor zu mehr Kontrollen. Sie böten zunehmend banknahe Produkte wie flexible Lebensversicherungen mit kurzfristig verfügbaren Geldern an. Hierdurch wächst die Gefahr, von Geldwäschern ausgenutzt zu werden. Deswegen sollten auch Sicherheitsvorkehrungen weiterentwickelt werden. Das will die BaFin zukünftig strenger überwachen – per schriftlichen aber auch bei Vor-Ort-Prüfungen.

Keine Deppen, dafür fahrlässig – Wirecard Auswirkungen

Von konkreten Auswirkungen wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz berichten die Süddeutsche Zeitung und Rheinische Post Ende Mai und Anfang Juni. In beiden Fällen geht es um Banken. Laut SZ hatten Mitarbeitende der Commerzbank im Zusammenhang mit Warnzeichen rund um Geschäftsbeziehungen mit Wirecard zu lange an der Beziehung festgehalten. Zwar meldete die Bank wiederholt verdächtige Transaktionen, brach die Beziehung zu Wirecard jedoch nicht ab. „Sie wollten nicht die Deppen sein“, werden Bankmitarbeiter zitiert. Heute wird ihnen deswegen Fahrlässigkeit vorgeworfen.

Kündigung wegen Unaufmerksamkeit

Die Rheinische Post berichtet von Verstrickungen einer Sparkasse in einen Betrug bei Immobilienfinanzierungen. Ein 32-jähriger Mann aus Remscheid soll sich einen Kredit erschlichen haben, für den er nicht kreditwürdig war. Hierfür wurden von einem externen Kreditberater gefälschte Unterlagen für den Kunden eingereicht. Der 32-Jährige beteuert, nichts davon gewusst zu haben. Dabei hatte er selbst im weiteren Verlauf Gelder unterhalb der Meldeschwelle zwischen Bankkonten verschoben. Für einige Bankmitarbeiter endete der Betrugsfall mit Kündigungen und arbeitsrechtlichen Verfahren.

Anfang Juli bestimmen wieder politische Debatten die Berichterstattung.

Juli 2024 – Ampel-Streit und die Mafia in Köln Rodenkirchen

Mai | Juni | Juli

Kein neues Bundesamt vor der Sommerpause

Die Grünen blockieren laut Handelsblatt Online die Verabschiedung des geplanten Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) und bringen so ihre Koalitionspartner gegen sich auf. Das Gesetz sieht unter anderem die Schaffung eines neuen „Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (BBF) vor, das 2025 starten soll. Die Grünen argumentieren, dass sie dem Gesetz nur gemeinsam mit dem Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz zustimmen können, dass sich zurzeit noch in Abstimmung befindet.

Damit greifen sie die Forderungen der Bremer und Niedersächsischen Justizministerinnen wieder auf. Vermögensverschleierung und Vermögenseinziehung gehören quasi zusammen. Die Grünen wollen hiermit die Schlagkraft des BBF erhöhen – was von vornherein auch von weiteren Expert:innen immer wieder gefordert wurde. Dennoch kritisieren Viele den Zeitpunkt: Hätte das FKBG vor der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag passiert, hätte schon während der Sommerpause mit dem Aufbau des BBF begonnen werden können. Jetzt kommt der angedachte Zeitplan ins Wanken.

Grundsätzlichen Kritiker:innen des BBF kommt dieser Verzug vielleicht gelegen. Dazu gehört die ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker, die vor Kurzem zum Bürgerverein Finanzwende wechselte, um ihrem Frust über die deutsche Bekämpfung von Finanzkriminalität Ausdruck zu verleihen.

Ehemalige Staatsanwältin übt Kritik – 40 Milliarden Euro Schaden für den Fiskus

Im Interview mit der SZ bemängelt sie grundsätzlich, dass Deutschland massive Defizite aufweise: Personelle Unterbesetzung, Strukturelle Probleme, eine „Schräglage“ in der Strafverfolgung die zur Bevorteilung Vermögender führe, komplexe Behördenstruktur, mangelnde Abstimmungen, langwierige Datenbeschaffung – schwere Vorwürfe. Dabei läge der Schaden durch Cum-Ex und Cum-Cum-Ex schon heute bei geschätzten 40 Milliarden Euro. Um der hoch-spezialisierten Industrie hinter dem Steuerraub etwas entgegenzusetzen, plädiert sie für eine zentrale Stelle für Ermittlungen auf Bundesebene. Das BBF würde diese Funktion jedoch auf Grund seiner Ausgestaltung nicht erfüllen können.

FIU-Chef bleibt optimistisch – und ist abgesichert

Weniger kritisch sieht das BBF der Chef der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls – der FIU – Daniel Thelesklaf. Er berichtet im Interview mit dem Handelsblatt von Umstrukturierungen und Verbesserungen seiner Behörde und befürwortet die Schaffung des BBF. Dabei ist ihm jedoch wichtig zu betonen, dass die FIU weiterhin selbstständig arbeiten werde – und auch erst frühestens ein Jahr nach Schaffung des BBF in das Amt integriert werden würde.

Mocro-Mafia in Köln Rodenkirchen – Experten warnen vor Unterwanderung

In die Theorie platzt die Praxis: In Köln – dem zukünftigen Sitz des BBF und dem aktuellen Sitz der FIU – eskaliert laut SZ der Drogenkrieg. Angehörige der niederländischen Mafia entführen und foltern zwei Menschen, den Nachnamen nach Clan-Angehörige – jedoch nicht notwendigerweise selbst in kriminelle Aktivitäten verwickelt, im Stadtteil Rodenkirchen. Auslöser war wohl ein Diebstahl von 300 Kilo Marihuana im Wert von 1.5 bis 3 Millionen Euro in einer Lagerhalle in Hürth – einer Nachbarstadt von Köln. Ermittler befürchten, dass sich die niederländische „Mocro-Mafia“ auch nach Deutschland ausbreiten könnte. Die SZ zitiert den Wissenschaftler Pieter Tops von der Universität Tilburg. Laut Tops führen florierender Drogenhandel und die Ausbreitung von Kriminellen Strukturen auch zu Gesellschaftlichen Schäden. Banden gewinnen an Einfluss, investieren in die legale Wirtschaft und betrieben Geldwäsche. Dadurch entsteht eine unechte Konkurrenz, die legale Unternehmen vom Markt verdrängt.

Dieser Ausschnitt aus zwei Monaten Presseberichterstattung über Finanzkriminalität in Deutschland macht deutlich, dass es noch viel zu tun gibt – hierfür jedoch auch Anreize. Gesellschaftliche, Politische, Sicherheitstechnische und Finanzielle.

 

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Geldwäscheprävention: Eine strategische Notwendigkeit für moderne Unternehmen

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Bußgelder, Behörden und ein neues Register – das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz