Bußgelder, Behörden und ein neues Register – das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

Veröffentlicht: 2024-07-24

Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) bringt bedeutende Änderungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung mit sich. Es soll nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Eigentlich war die Verabschiedung schon früher geplant. Doch die Grünen blockierten in letzter Minute. Sie fordern, das FKBG gemeinsam mit dem Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz zu verabschieden, da der Kampf gegen Finanzkriminalität nur durch ein Zusammenspiel der beiden Gesetze wirklich verbessert werden könne. Hiermit reagieren Sie auf Kritik einiger Verbände, die das FKBG unter anderem schon als „stumpfes Schwert“ abgetan hatten.

Befürworter des Gesetzes kritisieren die Blockadehaltung der Grünen. Durch den Aufschub der Verabschiedung des Gesetzes würde es nun schwieriger, die notwendige Struktur für das durch das Gesetz geplante neue Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) vorzubereiten. Das BBF soll eigentlich schon 2025 seine Arbeit aufnehmen. Es soll den Kampf gegen Finanzkriminalität, Sanktionsverstöße, Geldwäsche und die Geldwäsche-Aufsicht über den Nichtfinanzsektor auf Bundesebene zentralisieren.

Die erwartbaren Änderungen – neben der Schaffung des BBF - durch das FKBG im Überblick:

1.      Einführung des Immobilientransaktionsregisters

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einrichtung des Immobilientransaktionsregisters. Dieses soll vom Bundesamt für Finanzen (BMF) geführt werden und dient der Verhütung und Verfolgung von Geldwäsche sowie der Durchsetzung von Sanktionen. Das Register erfasst Daten zu Immobilientransaktionen mit einem Kaufpreis von über 20.000 Euro. Notare und Gerichte werden verpflichtet, relevante Informationen zu diesen Transaktionen zu übermitteln.

Die im Register gespeicherten Daten können von verschiedenen Behörden wie der Financial Intelligence Unit (FIU), Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten abgefragt werden. Dies soll die Aufdeckung von Geldwäsche im Immobiliensektor erleichtern.

2.      Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht

Um die Aufsicht im Bereich Geldwäsche bundesweit zu koordinieren, wird innerhalb des BBF eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht eingerichtet. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Koordinierung behördenübergreifender Aufsichtsmaßnahmen

  • Erstellung von Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen bei Aufsichtstätigkeiten

  • Unterstützung bei umfangreichen, überregionalen Prüfungen

  • Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Effektivität von Aufsichtsmaßnahmen

Diese Zentralstelle soll zu einer konsistenteren und effektiveren Geldwäscheaufsicht in Deutschland beitragen.

3.      Koordinierende Stellen der Länder

Zusätzlich zur Bundesebene werden die Bundesländer verpflichtet, eigene koordinierende Stellen einzurichten. Diese sollen die Aufsichtstätigkeiten auf Landesebene abstimmen, Risikoanalysen für Aufsichtsbehörden der Länder entwickeln und den Informationsaustausch zwischen den beteiligten nationalen und internationalen Behörden, Gremien und Ressorts sicherstellen.

4.      Änderungen beim Transparenzregister

Das Gesetz führt auch Neuerungen beim Transparenzregister ein:

  • Ab 2027 müssen auch die Geburtsorte der wirtschaftlich Berechtigten gemeldet werden.

  • Juristische Personen und Personengesellschaften können sich künftig von einer natürlichen Person bei der Erfüllung ihrer Transparenzpflichten vertreten lassen.

5.      Erweiterung der Bußgeldvorschriften

Die Nicht-Registrierung im elektronischen Meldesystem goAML der FIU wird nun bußgeldbewehrt. Für bestimmte Verpflichtete wie Güterhändler und Kunstvermittler gilt jedoch bis 2027 eine Ausnahme.

6.      Erleichterter Datenaustausch zwischen Behörden

Das Gesetz ermöglicht einen verbesserten Informationsaustausch zwischen der FIU, der Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht und den koordinierenden Stellen der Länder. Aufsichtsbehörden können nun auch Sammelabfragen zu registrierten Verpflichteten im goAML-System durchführen, um einen besseren Überblick über die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Unternehmen zu erhalten.

Bislang tappten regionale Aufsichten in diesem Feld im Dunkeln und konnten ihre Aufsichtstätigkeit nur unter erschwerten Bedingungen umsetzen. Dies soll nun zukünftig vereinfacht werden – wodurch Prüfungen höchstwahrscheinlich zunehmen.

Fazit und Ausblick

Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz stellt laut einiger Experten einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland dar. Durch die Einführung neuer Strukturen und die Verbesserung des Informationsaustauschs sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpft werden.

Gleichzeitig gibt es auch kritische Stimmen, die insbesondere die Schaffung einer neuen zusätzlichen Behörde bemängeln. Zudem sei die neue Behörde wahlweise mit zu vielen oder zu wenigen Befugnissen ausgestattet.

Für Verpflichtete bedeuten die Änderungen möglicherweise intensivere Prüfungen. Da in den letzten Jahren zu beachten war, dass Aufsichten für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz immer häufiger auch Bußgelder verhingen, wird der Betrieb eines verlässlichen Compliance-Managementsystems also immer wichtiger.

Wir halten Sie über unseren Newsletter und unsere kostenfreien Info-Webinare über alle Änderungen auf dem Laufenden. Sollten Sie Fragen zu Ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Lena Olschewski

Senior Manager Business Development and Compliance

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