Lena Olschewski Lena Olschewski

Hinweisgebersysteme nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Alle verpflichteten Unternehmen und Organisationen müssen die interne Abgabe von Meldungen zu Missständen durch Mitarbeitende ermöglichen. Zusätzlich wird auch eine externe Meldestelle beim Bundesministerium der Justiz sowie ggf. auf Länderebene eingerichtet.

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