Der neue Koalitionsvertrag und die Geldwäschebekämpfung – Was erwartet Verpflichtete?

Veröffentlicht: 2025-04-10

Die neue Bundesregierung hat die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität fest im Blick. Während die vergangene Ampel-Koalition mit dem gescheiterten Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) ambitionierte Reformpläne verfolgte, stellt sich nun die Frage: Wie positioniert sich die neue Regierung zu diesem Thema? Wir analysieren den Koalitionsvertrag und seine Bedeutung für alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten.

Die FATF als treibende Kraft

Nicht überraschend nimmt die Financial Action Task Force (FATF) eine prominente Rolle ein. Die internationale Organisation hatte Deutschland zuletzt 2022 ein durchwachsenes Zeugnis ausgestellt. Besonders die zersplitterte Aufsichtsstruktur im Nicht-Finanzsektor, fehlende statistische Erfassung und mangelnde Transparenz wurden kritisiert.

Die neue Regierung kündigt nun explizit "entscheidende Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung" im Hinblick auf die nächste FATF-Prüfung an. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass der internationale Druck als wichtiger Handlungstreiber fungiert – ähnlich wie bereits unter der vorherigen Regierung.

Kompetenzbündelung statt neuer Behörde?

Der Koalitionsvertrag spricht von einer "Bündelung der Kompetenzen des Bundes im Bereich der Finanzkriminalität". Auffällig ist, dass das von der Ampel-Koalition geplante "Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität" (BBF) nicht explizit erwähnt wird.

Die CDU hatte sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber der Schaffung einer neuen Behörde geäußert und stattdessen eine Stärkung bestehender Strukturen wie des Zolls und des BKA favorisiert. Die jetzige Formulierung lässt Raum für verschiedene Interpretationen – wahrscheinlicher scheint jedoch eine Kompetenzbündelung innerhalb bestehender Behörden anstelle eines kompletten Neubaus.

Für Verpflichtete bedeutet dies zunächst weniger strukturelle Veränderungen als unter den Plänen der Vorgängerregierung angedacht.

Verschärfte Regelungen bei wirtschaftlich Berechtigten

Eine konkrete Maßnahme im Koalitionsvertrag betrifft die wirtschaftlich Berechtigten. Hier wird der Koalitionsvertrag ungewöhnlich detailliert: "Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, so dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten nicht getätigt werden."

Diese Regelung geht über die bisherigen Pflichten hinaus und könnte erhebliche praktische Auswirkungen haben:

  1. Wegfall der fiktiven wirtschaftlich Berechtigten? Der Vertrag spricht nur von "wirtschaftlich Berechtigten" und nicht von "fiktiven wirtschaftlich Berechtigten". Dies könnte eine Verschärfung bedeuten, bei der die Notlösung des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten (z.B. der gesetzliche Vertreter) nicht mehr ausreicht.

  2. Transaktionsverbote: Ist ein wirtschaftlich Berechtigter nicht ermittelbar, droht ein Transaktionsverbot ab 10.000 Euro. Dies bedeutet einen erhöhten Druck auf Verpflichtete, die Eigentums- und Kontrollstrukturen ihrer Kunden lückenlos aufzuklären.

  3. Erweiterter Anwendungsbereich: Diese Regelung könnte auch Verpflichtete betreffen, die bisher bei unbaren Transaktionen keine wirtschaftlich Berechtigten identifizieren mussten, etwa bestimmte Güterhändler.

Transparenzregister wird weiter ausgebaut

Der Koalitionsvertrag kündigt an, "Lücken im Transparenzregister" zu schließen. Diese Absicht steht im Einklang mit den FATF-Kritikpunkten und der kommenden EU-AML-Verordnung.

Die EU-Pläne sehen unter anderem vor, dass die nationalen Register sicherstellen müssen, dass die an sie übermittelten Informationen verifiziert werden. Zudem sollen Unternehmen oder Einrichtungen markiert werden, die gezielten Finanzsanktionen unterliegen.

Für Verpflichtete bedeutet dies wahrscheinlich eine weitere Stärkung der Rolle des Transparenzregisters und möglicherweise neue Nutzungsmöglichkeiten als Unterstützung bei ihren Pflichten.

Vermögensermittlung und -einziehung im Fokus

Ein starker Fokus liegt auf neuen Instrumenten zur Vermögensermittlung und -einziehung:

  1. Administratives Vermögensermittlungsverfahren: Der Koalitionsvertrag verspricht ein "administratives, verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren" zur Sicherstellung "verdächtiger Vermögensgegenstände von erheblichem Wert".

  2. Suspicious Wealth Order: Künftig könnten Behörden Personen mit auffälligen Vermögenswerten zur Offenlegung der Herkunft ihrer Mittel und der tatsächlichen Kontrollverhältnisse verpflichten. Bei unzureichender oder unglaubwürdiger Auskunft droht die vollständige Einziehung der betreffenden Vermögenswerte.

  3. Einziehungsverfahren für Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft: Die bestehenden Vermögenseinziehungsinstrumente sollen erweitert werden.

Diese Maßnahmen zielen primär auf die staatlichen Ermittlungs- und Vollzugsbehörden.

Zusammenarbeit mit AMLA und internationaler Austausch

Der Koalitionsvertrag betont die Verbesserung des Austauschs mit der neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA, die in Frankfurt angesiedelt ist. Dies steht im Einklang mit der EU-AML-Verordnung und -Richtlinie, die einen starken Fokus auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit legen.

Die AMLA wird zunächst den Finanzsektor beaufsichtigen, sich jedoch unter anderem auch für die Harmonisierung der europäischen Aufsichtslandschaft auch außerhalb der Verpflichteten des Finanzsektors einsetzen. Hier werden ab 2029 auch weitere Sektoren wie der Profifußball in den Anwendungsbereich fallen. Für Verpflichtete bedeutet dies langfristig möglicherweise weniger nationale Alleingänge. In Deutschland dürfte der Aufsichtsdruck langfristig steigen.

Fazit: Evolution statt Revolution

Der Koalitionsvertrag zeigt, dass die Geldwäschebekämpfung weiterhin hohe Priorität genießt, allerdings mit einem etwas anderen Ansatz als unter der Vorgängerregierung. Statt des umfassenden FKBG und einer neuen Behörde setzt die neue Koalition auf eine schrittweise Optimierung bestehender Strukturen.

Für Verpflichtete bedeutet dies:

  1. Kontinuität bei gleichzeitiger Verschärfung: Die grundlegenden Pflichten bleiben bestehen, werden aber in Teilbereichen (besonders bei wirtschaftlich Berechtigten) verschärft.

  2. Erhöhter Druck bei der Identifizierung von UBOs: Die Anforderungen zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter werden steigen, mit konkreten Folgen bei Nichterfüllung.

  3. Weiterhin hohe internationale Standards: Die FATF-Anforderungen und EU-Vorgaben bleiben treibende Kräfte der deutschen Geldwäschepolitik.

  4. Mehr Werkzeuge für Behörden: Die neuen Vermögensermittlungs- und -einziehungsinstrumente könnten zu mehr Aufdeckungen führen und damit indirekt auch die Anforderungen an Verpflichtete erhöhen.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell und in welcher Form die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden. Klar ist jedoch: Die Geldwäscheprävention wird nicht weniger anspruchsvoll – und eine frühzeitige Vorbereitung auf kommende Änderungen ist für alle Verpflichteten ratsam.

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