Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Ein erster Überblick 

Veröffentlicht: 2024-03-19

Über einige der auf den ersten Blick wichtigsten Entwicklungen und Änderungen durch die EU-Anti-Geldwäsche Verordnung und -Richtlinie referierte die Vorsitzende des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) Lena Olschewski im letzten “Meet & Talk” des Verbands im März. Für unseren Blog dürfen wir Ihren Fachbeitrag an dieser Stelle in Textform zusammenfassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Änderungen an dieser Stelle nicht vollständig oder abschließend behandelt werden können. Sie geben jedoch eine kleine Vorschau auf das, was die EU im Kampf gegen Geldwäsche vorhat und was das für die Praxis bedeutet. 

Der Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt und von Expert:innen überarbeitet. 

Ursprüngliche Bestandteile des AML-Pakets (Stand 2021) 

Das AML-Paket von 2021 umfasste mehrere Schlüsselelemente: 

  • Die AMLA-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti Money Laundering Authority – AMLA) vor. Diese AMLA soll mit der Befugnis ausgestattet werden, Sanktionen und Strafen zu verhängen. 

  • Die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Geldtransfers: Ziel dieser Verordnung ist es, den Transfer von Krypto-Vermögenswerten transparenter und vollständig nachvollziehbar zu machen. 

  • AMLD6: Die Sechste Richtlinie über die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt die AMLD5 und enthält Bestimmungen, die in nationales Recht umzusetzen sind, insbesondere im Hinblick auf Aufgaben und Zusammenarbeit der Financial Intelligence Units (FIUs). 

  • Die AML-Verordnung: Diese Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern und enthält direkt anwendbare Vorschriften für Verpflichtete zu Sorgfalts- und Meldepflichten. 

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurden die Bestandteile nach und nach aufgeteilt. In Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen der Geldtransferverordnung herrschte weitestgehend Einigkeit, so dass diese bereits im Juni 2022 verabschiedet wurden.  

Die AMLA - Tätigkeitsfelder und Befugnisse der Behörde 

Eine bedeutende Entwicklung im Zusammenhang mit dem AML-Paket war die Vergabe des Sitzes der neuen europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung AMLA an Frankfurt am 22. Februar 2024. Die AMLA wird voraussichtlich Anfang 2025 ihre operative Arbeit aufnehmen und eine zentrale Rolle bei der Vereinheitlichung wesentlicher Rechtsvorschriften innerhalb der EU spielen. 

Zu den Hauptaufgaben der Behörde gehört u.a. die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden und FIUs. Darüber hinaus wird sie eine direkte Aufsicht über 40 ausgewählte, besonders risikoexponierte Kredit- und Finanzinstitute ausüben und eine unterstützende Rolle für die Aufsicht im Nicht-Finanzsektor spielen. 

Was steht wo? - Richtlinie und Verordnung 

Bleiben noch die Verordnung und die Richtlinie. In der Verordnung werden verschiedene Maßnahmen definiert, die von den beteiligten Parteien zur Prävention von Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF) implementiert werden müssen wie beispielsweise Kundensorgfalts- und Meldepflichten. Außerdem werden Transparenzanforderungen bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten für juristische Personen, Trusts und ähnliche Konstrukte aufgestellt. Ebenso sind Maßnahmen zur Begrenzung des Missbrauchs von anonymen Zahlungsinstrumenten vorgesehen. Artikel 2 enthält zudem Legaldefinitionen, während Artikel 3 eine Übersicht über die betroffenen Verpflichteten bietet.  

Die Richtlinie beinhaltet Vorgaben zur Ermittlung von GW und TF-Risiken auf Unionsebene sowie auf Länderebene. Sie definiert auch die Zuständigkeiten und Aufgaben der Financial Intelligence Units (FIUs) und der Aufsichtsbehörden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie auf der Kooperation von Behörden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie die Einrichtung und den Zugang zu Registern über wirtschaftliche Eigentümer und Bankkonten sowie Informationen über Immobilien vor. 

Im Gegensatz zu Verordnungen, die unmittelbar nach Inkrafttreten in den Mitgliedstaaten gelten, sind Richtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen zunächst von einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. 

Was ist neu? - Ein Auszug 

Das aktualisierte AML-Paket bringt eine Reihe an Neuerungen mit sich, die verschiedene Branchen und Akteure betreffen. Dazu gehören u.a.: 

  • Verpflichtungen für Profifußballvereine und -vermittler, wobei Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sie unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos vom Pflichtenregime auszunehmen. 

  • Verstärkte Sorgfaltspflichten für Kredit- und Finanzinstitute bei Geschäftsbeziehungen mit sehr vermögenden Personen, mit einem verschärften Sanktionsregime für Verstöße. 

  • Eine unionsweite Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro, wobei Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine niedrigere Obergrenze festzulegen. 

  • Klarstellungen bei der Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten sowie präzisere Vorschriften für mehrschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen. 

Wer unterliegt den neuen Regelungen? - Der Verpflichtetenkreis 

Die neuen Regelungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren: 

  • Kreditinstitute  

  • Finanzinstitute  

  • Wirtschaftsprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater sowie jede andere natürliche oder juristische Person, einschließlich selbständiger Juristen wie z. B. Rechtsanwälte, die Unterstützung/Beratung bei Steuerangelegenheiten als Haupttätigkeit leisten   

  • Notare, Rechtsanwälte und andere selbständige Juristen bei bestimmten Geschäften  

  • Treuhandgesellschaften oder Unternehmensdienstleister   

  • Immobilienmakler und andere im Immobilienbereich tätige Personen bei Vermittlertätigkeiten von Immobilientransaktionen und Mietmakler ab 10.000 Euro   

  • Edelmetallhändler, hochwertige Güterhändler nach Annex IIIa   

  • Anbieter von Glücksspieldienstleistungen   

  • Crowdfunding Service Providers  

  • Händler und –vermittler von Kulturgütern bei Transaktionen ab 10.000 Euro, Kunstlagerhalter and Lagerhalter von hochwertige Gütern nach Annex IIIa bei Transaktionen ab 10.000 Euro in Zollfreihäfen und Lagerhäusern  

  • Kreditintermediäre und bestimmte andere Kreditinstitute  

  • Investitionsmigrationsunternehmen   

  • Nichtfinanzielle gemischte Holdinggesellschaften   

  • Fußballagenten   

  • Professionelle Fußballclubs bei bestimmten Transaktionen  

Ausnahmen für Glücksspielanbieter, Fußballclubs und bestimmte Finanztätigkeiten sind möglich.  

Beispiel eines Verpflichteten – Deep Dive Güterhandel 

Um die Anforderungen und Vorschriften des AML-Pakets besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel aus dem Bereich des Güterhandels. 

Welche Vorschriften sind für Kfz-Händler relevant? 

  1. Feststellung der Verpflichteten-Eigenschaft nach Art. 3 ea (S. 46 ff.) EU AML Verordnung (EU AML VO) & Annex IIIa der EU AML VO - Kfz-Händler zählen hiernach zu den Händlern hochwertiger Güter 

  2. Aufbau eines internen Compliance-Managementsystems inkl. Strategien, Kontrollen und Verfahren nach Art. 7 EU AML VO 

  3. Erstellen einer unternehmensweiten Risikoanalyse gem. Art. 8 EU AML VO 

  4. Einführung einer unionsweiten Bargeldobergrenze für Güterhändler und Dienstleister gemäß Art. 59 EU AML VO 

  5. Durchführung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden nach Art. 16 EU AML VO und insbesondere die Prüfung des UBO auf Financial Sanctions Treffer 

  6. Abgabe von schwellenwertabhängigen FIU-Meldungen gem. Art. 54 a EU AML VO. 

Wie geht es weiter? - Nächste Schritte 

Die finalen Texte des AML-Pakets müssen noch förmlich angenommen und verabschiedet werden. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für Ende April geplant, gefolgt von der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die EU-Verordnung tritt dann am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlich im Amtsblatt der Europäischen Union und gilt drei Jahre nach dem Inkrafttreten. Somit wird sie voraussichtlich ab Mitte 2027 anwendbar sein. 

Lena Olschewski

Senior Manager Business Development and Compliance

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