Aktuelle FATF-Listen: Änderungen und Neuerungen im Februar 2025
Veröffentlicht: 2025-02-25
Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 21. Februar 2025 ihre aktualisierten Listen der Hochrisikoländer und der Länder unter verstärkter Beobachtung veröffentlicht. Für alle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten entstehen daraus wichtige Handlungspflichten im Rahmen ihres Risikomanagements.
1. Was ist passiert?
Die FATF hat im Rahmen ihres Plenums vom 19. bis 21. Februar 2025 ihre Listen aktualisiert:
- Hochrisikoländer ("Schwarze Liste"): Unveränderter Status für Nordkorea, Iran und Myanmar
- Länder unter verstärkter Beobachtung ("Graue Liste"):
- Neu aufgenommen: Laos und Nepal
- Von der Liste gestrichen: Philippinen
- Fortschritte mit anstehender Vor-Ort-Prüfung: Kroatien, Mali und Tansania
2. Was bedeutet das für Verpflichtete?
Für Hochrisikoländer (Schwarze Liste):
Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG müssen Verpflichtete verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden bei:
- Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Bezug zu Nordkorea
- Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Bezug zu Iran
- Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Bezug zu Myanmar
Bei Nordkorea und Iran fordert die FATF zudem die Anwendung von Gegenmaßnahmen, bei Myanmar verstärkte Sorgfaltspflichten.
Für Länder unter verstärkter Beobachtung (Graue Liste):
Diese Länder weisen strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Im Rahmen des risikobasierten Ansatzes nach § 3a GwG müssen Verpflichtete:
- Diese Länderlisten in ihre Risikoanalyse nach § 5 GwG einbeziehen
- Bei der Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu diesen Ländern besondere Vorsicht walten lassen
- Gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zur Risikominderung implementieren
3. Konkreter Handlungsbedarf
Aktualisierung der Risikoanalyse:
- Berücksichtigung der neuen Länder Laos und Nepal in der Risikoanalyse
- Neubewertung des Risikos für die Philippinen
Anpassung der internen Sicherungsmaßnahmen:
- Überprüfung und ggf. Anpassung der IT-Systeme, um Bezüge zu den aktualisierten Länderlisten zu identifizieren
- Schulung der Mitarbeiter:innen zu den aktualisierten Listen
Überprüfung des Kundenbestands:
- Identifizierung bestehender Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu den neu gelisteten Ländern
- Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern gemäß § 15 GwG
4. Wichtiger Hinweis
Die FATF betont, dass der risikobasierte Ansatz nicht bedeutet, ganze Kundengruppen auszuschließen ("De-Risking"). Vielmehr sollten angemessene, risikobasierte Maßnahmen ergriffen werden. Die FATF fordert ausdrücklich, dass Finanzströme für humanitäre Hilfe, legitime NPO-Aktivitäten und Überweisungen nicht unterbrochen oder behindert werden sollen.
5. Hintergrund: FATF-Listen
Die FATF unterscheidet zwischen:
- Hochrisikoländern ("Schwarze Liste"): Länder mit erheblichen strategischen Mängeln in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Ländern unter verstärkter Beobachtung ("Graue Liste"): Länder, die aktiv mit der FATF zusammenarbeiten, um strategische Mängel in ihren Systemen zu beheben.
Die gesamte Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung umfasst derzeit: Algerien, Angola, Bulgarien, Burkina Faso, Kamerun, Côte d'Ivoire, Kroatien, Demokratische Republik Kongo, Haiti, Kenia, Laos, Libanon, Mali, Monaco, Mosambik, Namibia, Nepal, Nigeria, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Venezuela, Vietnam und Jemen.
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