Final Countdown: Maßnahmen, die Sie bis Ende 2024 aktualisieren sollten

Veröffentlicht: 2024-10-28

Die Aufsichtsbehörden gehen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz zunehmend rigoros vor. Während 2019 nur in 5% der festgestellten Verstöße Bußgelder verhängt wurden, stieg dieser Anteil 2023 bereits auf 16%. Eine kontinuierliche Umsetzung der Präventionsmaßnahmen und die Einhaltung bestimmter Aktualisierungszyklen werden damit immer wichtiger. Mit diesem Quick-Check können Sie schnell überprüfen, ob Sie Ihre Pflichten grundsätzlich erfüllen.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Maßnahmen:


Risikoanalysen

Nach §5 Abs. 2 Nr. 2 GwG müssen Risikoanalysen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Ein Verstoß kann nach §56 Abs. 1 Nr. 2 GwG mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Obwohl der Begriff "regelmäßig" im Gesetz nicht näher definiert wird, empfehlen wir eine mindestens jährliche Überprüfung – idealerweise in festgelegten Intervallen.

Warum ist die regelmäßige Überprüfung notwendig?

  • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken unterliegen ständigem Wandel

  • Kriminelle entwickeln fortlaufend neue Methoden

  • Geschäftsmodelle und -prozesse können sich verändern

  • Neue Produkte oder Dienstleistungen können zusätzliche Risiken bergen

Eine regelmäßige Überprüfung gewährleistet, dass Ihre Risikoanalyse die aktuelle Gefährdungslage realistisch abbildet.

Funktion der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist das Fundament aller Geldwäschepräventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Sie bestimmt den Umfang der Sorgfaltspflichten und gibt die Richtung für Mitarbeiterschulungen und organisatorische Vorkehrungen vor. Nur mit einer aktuellen Risikoanalyse können Sie Ihre Präventionsmaßnahmen gezielt und effektiv einsetzen.

Wichtig: Aktualisierungen der Risikoanalyse können Anpassungen weiterer Maßnahmen erforderlich machen.

Relevante Quellen für die Aktualisierung

  • Nationale und supranationale Risikoanalysen

  • Typologiepapiere der Financial Intelligence Unit (FIU)

  • Aktuelle Lagebilder der Kriminalämter

  • Unternehmensinterne Veränderungen (neue Geschäftsfelder, Märkte, Vertriebswege oder Technologien)

  • Entwicklungen in der Kundenstruktur 

Praktische Umsetzung

Aktualisierte Risikoeinschätzungen müssen für Behörden nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei Prüfungen können die Aufsichtsbehörden auch Risikoanalysen vergangener Jahre anfordern.

Sie benötigen Unterstützung bei der Aktualisierung Ihrer Risikoanalyse? Wir unterstützen Sie gerne.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.


Mitarbeiterschulungen

§6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verpflichtet zur laufenden Information der Mitarbeiter über typische Vorgehensweisen der Geldwäsche und die gesetzlichen Vorgaben. Verstöße können nach §56 Abs. 1 Nr. 3 GwG mit Bußgeldern bis zu 150.000 Euro belegt werden.

Warum sind regelmäßige Schulungen wichtig?

  • Vermittlung aktueller branchenspezifischer Geldwäsche-Typologien zur frühzeitigen Erkennung von Verdachtsmomenten

  • Anpassung an veränderte Geschäftsfelder, Prozesse oder Kundenstrukturen

  • Implementation gesetzlicher Änderungen in die Praxis

  • Kontinuierliche Sensibilisierung für Präventionsmaßnahmen

Funktion der Schulungen

Gut geschulte Mitarbeiter sind der beste Schutz vor Verstößen gegen gesetzliche Pflichten und damit auch vor den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei behördlichen Prüfungen kann der Schulungsstand überprüft werden – sowohl anhand von Schulungsnachweisen als auch durch direkte Befragung der Mitarbeiter zu Typologien und Präventionsmaßnahmen.

Aktuelle Quellen für Schulungsinhalte

  • Neue gesetzliche Vorgaben und Pflichten

  • Aktualisierte nationale oder supranationale Risikoanalysen

  • Typologiepapiere der Financial Intelligence Unit (FIU)

  • Aktuelle Lagebilder der Kriminalämter

  • Praxiserprobte Best-Practice-Beispiele

Praktische Umsetzung

Die Teilnahme an Geldwäschepräventionsschulungen sollte für alle relevanten Mitarbeiter verpflichtend sein. Dokumentieren Sie die Schulungsteilnahme sorgfältig, idealerweise durch Zertifikate mit detaillierten Angaben zu den behandelten Inhalten. Empfehlenswert sind interaktive Schulungsformate mit Zwischen- und Abschlusstests zur Sicherung des Lernerfolgs.

Verpflichtete, die bei der Erstellung ihrer Risikoanalyse zum Beispiel im Rahmen unseres AML-as-a-Service oder MLRO-as-a-Service Pakets unterstützt wurden, müssen nichts weiter tun. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist Bestandteil des Abonnements und wird von unseren Expert:innen übernommen.

Die unterstützende Erstellung einer Risikoanalyse kann bei Kerberos auch als Einzelleistung gebucht werden. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf, nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.


Rezertifizierung für Geldwäschebeauftragte

Die DEKRA-Zertifizierung als Geldwäschebeauftragte:r hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Rezertifizierung erfordert den Nachweis von 24 Fortbildungsstunden im Bereich Geldwäscheprävention während des Gültigkeitszeitraums.

Warum ist die Rezertifizierung wichtig?

  • Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse

  • Erfüllung gesetzlicher Qualifikationsanforderungen

  • Gewährleistung effektiver Unternehmens-Präventionsmaßnahmen

  • Minimierung persönlicher Haftungsrisiken

Funktion der Rezertifizierung

Die Rezertifizierung erfüllt mehrere zentrale Aufgaben:

  • Aktualisierung des Wissens über neue Geldwäsche-Methoden

  • Information über relevante Gesetzesänderungen

  • Nachweis fortlaufender fachlicher Qualifikation

  • Sicherung der Präventionsqualität im Unternehmen

Relevante Quellen für die Fortbildung

  • Neue FIU-Typologiepapiere

  • Aktualisierte nationale und supranationale Risikoanalysen

  • Gesetzliche Neuerungen im Bereich Geldwäscheprävention

  • Aktuelle Fallstudien und Rechtsprechung

Praktische Umsetzung

Kerberos Compliance bietet eintägige Rezertifizierungen / Auffrischungsschulungen an, unabhängig davon, wo sie ihre ursprüngliche Zertifizierung erworben haben. In der Schulung werden aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Geldwäscheprävention von diversen Expert:innen aus der Praxis behandelt. Damit erfüllen Geldwäschebeauftragte die Anforderungen der DEKRA für eine Rezertifizierung und erlangen einen Nachweis über eine jährliche Auffrischungsschulung.

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