Privilegierte Güterhändler nehmen keine Barzahlungen ab 10.000 Euro an und sind von vielen Anti-Geldwäsche-Pflichten ausgenommen. Jedoch nicht von allen. Es verbleibt die Pflicht zur Abgabe von Verdachtsmeldungen, sofern Auffälligkeiten vorliegen. Geldwäscher nutzen beispielsweise auch normale Strom- oder Gasverträge, um illegale Gewinne zu waschen. Sie sind überall dort, wo Ein- und Auszahlungen getätigt werden - und sich im besten Fall noch eine Bankverbindung ändern lässt.
Trotz Privilegierung bleiben Güterhändler also zu einem gewissen Maße verpflichtet. Bei Verfehlungen drohen weiter hohe Bußgelder. Der interne Betrieb von Compliance-Managementsystemen ist noch dazu aufwändig.
Unsere Expertinnen Lena Olschewski und Tanja Heinrichs geben Ihnen in diesem Webinar einen Überblick über Risiken und Pflichten privilegierter Güterhändler sowie effiziente Lösungen."
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