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Geldwäscheprävention für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Pflichten und Besonderheiten

Welche konkreten Pflichten betreffen Rechtsanwält:innen und Kanzleien? Diese Frage birgt auch eine große Herausforderung. Geldwäscheprävention gehört nicht für alle Jurist:innen zum Tagesgeschäft. Nur wenn an Kataloggeschäften mitgewirkt wird, sind die Vorschriften des Geldwäschegesetzes anzuwenden.

Doch was bedeutet der §2 Abs. 1 Nr. 10 GwG konkret für die Praxis? Ab wann müssen zum Beispiel Risikoanalysen angefertigt werden? Wer ist hierfür zuständig? Welche weiteren Pflichten müssen Rechtsanwält:innen beachten, sobald sie an Kataloggeschäften beteiligt werden?

Dr. Anna Bolz ist Expertin für Geldwäscherecht und spezialisiert auf die Unterstützung von Rechtsanwält:innen und Kanzleien.

In diesem Webinar gibt sie eine Übersicht über Verpflichtungen für Rechtsanwälte, Anwendungsbeispiele und weitere hilfreiche Praxistipps für den Umgang mit dem Geldwäschegesetz.

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13. Mai

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20. August

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