Welche konkreten Pflichten betreffen Rechtsanwält:innen und Kanzleien? Diese Frage birgt auch eine große Herausforderung. Geldwäscheprävention gehört nicht für alle Jurist:innen zum Tagesgeschäft. Nur wenn an Kataloggeschäften mitgewirkt wird, sind die Vorschriften des Geldwäschegesetzes anzuwenden.
Doch was bedeutet der §2 Abs. 1 Nr. 10 GwG konkret für die Praxis? Ab wann müssen zum Beispiel Risikoanalysen angefertigt werden? Wer ist hierfür zuständig? Welche weiteren Pflichten müssen Rechtsanwält:innen beachten, sobald sie an Kataloggeschäften beteiligt werden?
Dr. Anna Bolz ist Expertin für Geldwäscherecht und spezialisiert auf die Unterstützung von Rechtsanwält:innen und Kanzleien.
In diesem Webinar gibt sie eine Übersicht über Verpflichtungen für Rechtsanwälte, Anwendungsbeispiele und weitere hilfreiche Praxistipps für den Umgang mit dem Geldwäschegesetz.
Zurück zu allen Events