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EU gegen Geldwäsche: Worauf sich Verpflichtete nach Inkrafttreten des EU-AML-Pakets vorbereiten müssen.

Am 09. Juli 2027 einen Gebrauchtwagen beim Händler für über 10.000 Euro in bar zahlen – das wird möglich sein. Am 10. Juli 2027 nicht mehr. EU-weit gilt dann die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro bei nicht-privaten Transaktionen. Sie ist Teil des EU AML-Pakets, dass insgesamt aus zwei Verordnungen und einer Richtlinie besteht.

Die Auswirkungen auf Privatpersonen sind bis auf Ausnahmen gering. Verpflichtete hingegen müssen sich auf einige Verschärfungen ihrer Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terror-Finanzierung einstellen.

Obwohl zwischen diesem Webinar und dem Geltungsbeginn der Verordnung noch 1.026 Tage liegen, lohnt sich gute Vorbereitung. Denn nur 470 Tage nach dem Webinar, am 31.12.2024, soll die AMLA schon ihre Tätigkeit aufnehmen, die neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde. Diese wird auch der Frage nachgehen, wie sich EU-weit einheitlich die Einhaltung von Verpflichtungen durch Verpflichtete besser überwachen lässt. Ab Geltungsbeginn der Verordnung für Verpflichtete will man also in der Lage sein, diese auch zu forcieren und Verstöße zu sanktionieren.

Worauf Sie sich vorbereiten müssen, erklärt Ihnen in diesem kostenfreien Info-Webinar Anti-Geldwäsche-Experte Frank Lässig.

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