„Assange ist frei“ – diese Nachricht ging am 25. Juni um die Welt. Julian Assange gehört wohl zu den bekanntesten Whistleblowern der Welt. Sein Fall zeigte auch, wie kompliziert das Verhältnis zwischen Hinweisgebenden und Betroffenen sein kann.
Die EU hat den Schutz von Whistleblowern in den letzten Jahren vorangetrieben. Verspätet und deswegen mit Strafzahlungen belegt, setzte auch Deutschland im Juli 2023 die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um.
Seitdem heißt es auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen): Sobald es Angestellte gibt, egal wie viele, ist eine interne Meldestelle verpflichtend. Grund für die Ausnahme einer Mindestanzahl von Mitarbeitenden war die schon bestehende Pflicht zur Einrichtung von Meldewegen durch das Geldwäschegesetz. Das Hinweisgeberschutzgesetz konkretisierte lediglich die Anforderungen.
Duygu Esgi, Compliance Expertin und Expertin für Hinweisgebersysteme, blickt in diesem Webinar auf über ein Jahr Hinweisgeberschutzgesetz zurück, gibt einen Überblick über aktuelle Zahlen und stellt Erfahrungsberichte aus der Umsetzung des HinSchG in KVGen vor.
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