Wiederkehrende Pflichten zur Geldwäscheprävention
Veröffentlicht: 2023-11-20
In der Geldwäsche-Compliance kann zwischen einmaligen, dauerhaften und wiederkehrenden Pflichten unterschieden werden. Einmalig ist zum Beispiel die Registrierung im goAML-Meldeportal oder die Benennung von Geldwäschebeauftragten. Dauerhafte Pflichten umfassen die Durchführung von Kundenidentifizierungen oder die Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen. Wiederkehrende Pflichten könnten auch als "Aktualisierungs-Pflichten" beschrieben werden. Diese sollten in regelmäßigen Abständen, im besten Fall jährlich, überprüft und aktualisiert werden. Dazu gehören Schulungen, Risikoanalysen und Richtlinien sowie für zertifizierte Geldwäschebeauftragte Kurse zur Rezertifizierung.
Risikoanalyse, Richtlinien und Arbeitsanweisungen
Umstände ändern sich. Die Produkt-, Kunden- und Mitarbeiterstrukturen bleiben in den wenigsten Unternehmen immer dieselben. Noch dazu ändert sich das Umfeld oder andere mögliche Risikofaktoren.
Laut Geldwäschegesetz müssen Risikoanalysen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen deswegen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Diese Pflicht übernimmt Kerberos für alle Bestandskunden mit dem AML- oder MLRO-as-a-Service Abo standardmäßig.
Sollten Sie sich ebenfalls für eine solche Lösung interessieren, nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
Mitarbeiterschulungen
Als verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen Sie Ihre Mitarbeitenden in puncto Geldwäscheprävention immer auf dem aktuellen Stand halten. Hierbei helfen die von der FIU über das Portal goAML veröffentlichten Typologiepapiere zwar, jedoch sind diese nicht ausreichend.
Ihre (neuen) Mitarbeitenden müssen zusätzlich über den Umgang mit Ihren Präventionsmaßnahmen geschult werden. Hierbei helfen branchenspezifische Mitarbeiterschulungen, die sowohl aktuelle Typologien als auch Präventionsmaßnahmen umfassen. Als Nachweis erhalten Teilnehmende zudem ein Abschlusszertifikat, welches als Nachweis bei Behördenprüfungen genutzt werden kann. Und das schon ab 49€ pro Schulung.
(Re-)Zertifizierung für Geldwäschebeauftragte
Um die Zertifizierung als Geldwäschebeauftragte, soweit diese vorhanden ist, zu behalten, müssen Geldwäschebeauftragt regelmäßige Auffrischungsschulungen besuchen. Diese eintägigen Schulungen bietet Kerberos zusammen mit der DEKRA in regelmäßigen Abständen an.