EU Pläne für Anti-Geldwäsche Richtlinie - diese Punkte müssen in nationales Recht überführt werden
Veröffentlicht: 2024-01-18
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich auf vorläufige Einigungen für strengere Anti-Geldwäsche-Regelungen verständigt. Das hat Auswirkungen auf alle Bürger:innen der Europäischen Union und birgt auch teils überraschende Änderungen.
Die vorläufigen Einigungen müssen nun ausformuliert und den Mitgliedsstaaten sowie dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierauf folgt die förmliche Zustimmung durch den Rat und das Parlament, bevor die neue EU AML Verordnung und Richtlinie durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt.
Angestrebte Änderungen - Anti-Geldwäsche-Richtlinie (Überführung/Anpassung in nationales Recht)
Inhalt:
Transparenzregister | Financial Intelligence Units | Aufsicht im Nicht-Finanzsektor | Risikobewertung
Register zu wirtschaftlich Berechtigten
Die nationalen Register müssen sicherstellen, dass die an sie übermittelten Informationen verifiziert werden. In diesem Zusammenhang müssen solche Unternehmen oder Einrichtungen markiert werden, die gezielten Finanzsanktionen unterliegen.
Transparenzregister-Polizei?
Für die Verifizierung der Informationen sollen die registerführenden Stellen ermächtigt werden, vor Ort-Prüfungen in den Räumlichkeiten der entsprechenden Entitäten durchzuführen.
Auch diese Änderung hat einen ernsten aktuellen Hintergrund. Gerade zu Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine war es in Deutschland oftmals nicht möglich, EU-Sanktionen effektiv umzusetzen. Vielfach gelang es nicht, die betroffenen Einrichtungen und dahinterliegenden wirtschaftlich Berechtigten schnell genug zu identifizieren.
Zugang zu Transparenzregistern ausgeweitet
Weiterhin soll auch das Zugangsrecht zu nationalen Transparenzregistern wieder ausgeweitet werden. Dieses wurde nach Klagen von Privatpersonen aus Luxemburg eingeschränkt, die hierin einen Datenschutzverstoß sahen. Nun sollen Personen der Öffentlichkeit mit berechtigtem Interesse Zugriff auf die Daten bekommen. Problematisch bleibt diese Einigung trotzdem, da im Zweifel vor jedem Zugriff das berechtigte Interesse erst geprüft werden muss – was dauern kann.
Die EU-Richtlinie schreibt zudem vor, was in Deutschland schon durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) in der Mache ist: ein Immobilientransaktionsregister. Hierin sollen über einen Zugangspunkt unter anderem Informationen zu Preisen, Art der Immobilien , Historie, Eigentumsrechte und die wirtschaftlich Berechtigten ersichtlich sein.
Zuständigkeiten der Financial Intelligence Units (FIUs)
Die deutsche FIU hat einen schweren Stand. Jedes Jahr knacken die eigehenden Geldwäsche-Verdachtsmeldungen neue Rekorde. Die Mitarbeiter:innen kommen bei der Bearbeitung aller Meldungen kaum hinterher. Zudem macht die Risikobeurteilung einzelner Fälle Probleme. Es fehlt schlicht an einem vollständigen Bild. Bislang sind die FIUs bei der Risikobewertung hauptsächlich auf die Angaben der Meldenden angewiesen.
Datensammelbecken FIU - unbegrenzter Zugriff
Die Richtlinie schreibt nun vor, dass diese Herausforderung durch die Mitgliedsstaaten gelöst werden soll. Die FIUs sollen zur besseren Risikobewertung eingehender Meldungen auf eine ganze Reihe von Informationen zugreifen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel:
Finanz-, Verwaltung- und Strafverfolgungsinformationen, einschließlich Steuerinformationen,
Informationen über Gelder und andere Vermögenswerte, die aufgrund gezielter Finanzsanktionen eingefroren wurden,
Informationen über Geldtransfers und Kryptotransfers,
Nationale Kraftfahrzeug-, Luft- und Wasserfahrzeugregister,
Zolldaten sowie
Nationale Waffen- und Rüstungsregister und viele mehr
FIUs - vernetzt wie Geldwäscher
Zudem sollen die nationalen FIUs besser untereinander vernetzt werden. Sie sollen in grenzüberschreitenden Fällen aktiv mit ihren Kolleg:innen Kontakt aufnehmen und zusammenarbeiten können.
Dieser Schritt ist insbesondere nötig, da Geldwäscher viel zu lange schon von den trägen bürokratischen Strukturen profitieren. Auskunftsersuche und Datenübertragungen dauern oft zu lange – Spuren sind schnell verwischt, Gelder nicht mehr auffindbar.
Aufsichten über den Nicht-Finanzsektor
Wer die Entwicklung der Geldwäscheprävention über die letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, musste sich fast zwangsläufig fragen: Was helfen die besten Konzepte und Gesetze zur Prävention von Geldwäsche, wenn niemand deren Einhaltung prüft?
Bei Millionen von Verpflichteten Unternehmen bedarf es einer besonders effektiven Aufsicht, die über die Einhaltung der Pflichten wacht. Im Bankensektor übernehmen diese Aufgabe die eingespielten nationalen Aufsichten – wie die BaFin in Deutschland. Mit der „Anti Money Laundering Authority“ (AMLA) soll zudem bald eine EU-weite Aufsicht über den Finanzsektor geschaffen werden.
Im Nicht-Finanzsektor sieht die Sache schon ganz anders aus. Über 300 regionale Aufsichten über den Nicht-Finanzsektor gibt es allein in Deutschland. Dabei beschäftigen einzelne Aufsichten häufig nicht einmal mehr eine ganze Vollzeitstelle. Die Effektivität der Aufsichten wird auch aus diesem Grund immer wieder in Frage gestellt. Zuletzt durch die FATF in ihrer Deutschlandprüfung von 2022.
Deutschland reagiert auf die Kritik der FATF mit der Schaffung eines neuen „Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (BBF), das unter anderem eine zentrale Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor beinhalten soll –jedoch eher mit koordinierenden Aufgaben. Die regionalen Aufsichten sollen weiter bestehen bleiben.
Angemessene und effektive Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor
Die EU will mit der neuen Richtlinie dafür sorgen, dass die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor ausgebaut wird. Hierzu sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Verpflichteten angemessen und effektiv nach einem risikobasierten Ansatz durch die Aufsichten geprüft werden.
Gemeinsame Standards - engmaschigere Kontrollen und Zusammenarbeit
Zudem sollen sogenannten „Supervisory Colleges“ – also Aufsichtsgremien – einheitliche Standards für neue Aufsichtsmaßnahmen für den Nicht-Finanzsektor erarbeiten.
Insgesamt wird das Überwachungsnetz für die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben im Nicht-Finanzsektor über kurz oder lang hierdurch bedeutend engmaschiger, als es aktuell ist.
Risikobewertungen
Aktuell führen die EU-Mitgliedsstaaten eigene Risikobewertungen auf Geldwäsche- und Terror-Finanzierung durch. Die „Erste Nationale Risikoanalyse“ Deutschlands stammt noch aus dem Jahr 2019.
Die Staaten sollen weiterhin dazu angehalten werden, entsprechende Analysen durchzuführen. Zudem plant die EU selbst eine EU-weite Risikoanalyse durchzuführen und hierauf aufbauende Empfehlungen an die Mitgliedsländer weiterzugeben.