Entwürfe für EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung und -Richtlinie veröffentlicht
Veröffentlicht: 2024-02-13
Am 13.02.2024 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union die finalen Entwürfe für die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung und Richtlinie. Wir haben die Inhalte der Verordnung und Richtlinie in eigenen Artikeln für Sie hier zusammengefasst:
Am 22.02.2024 wurde zudem über den Standort der neu zu schaffenden Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde „Anti Money Laundering Authority“ abgestimmt, die ein Kernanliegen der neuen Gesetze ist. Die Wahl fiel auf Frankfurt am Main.
Im nächsten Schritt wird der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) dazu eingeladen, die Entwürfe jeweils zu bestätigen und dem Europäischen Parlament zuzuführen. Nach Annahme der Entwürfe durch das Parlament und den Europäischen Rat können die Richtlinie sowie Verordnung in Europäisches Recht überführt werden.
Die Verordnung gilt drei Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt.