21-jähriger Sohn von Clanchef Abou-Chaker ersteigert Villen für über 7 Millionen Euro

Veröffentlicht: 2022-07-08

Für die Geldwäscheüberprüfung fühlt sich aber niemand zuständig.

Der Gerichtsprozess um Arafat Abou-Chaker und Bushido beschäftigt seit Monaten nicht nur die Justiz, sondern auch die Öffentlichkeit. Nun ist der Vorgang um eine Posse reicher. Der Clanchef und der Rapper hatten über Jahre ein gemeinsames Grundstück in Kleinmachnow im Landkreis Potsdam bewohnt.

Drei Villen stehen auf dem 16.000 Quadratmeter großen Grundstück inkl. geplantem unterirdischem Wellnesstempel. Geschätzter Wert laut Amtsgericht Potsdam: 15 Millionen Euro.

Nachdem sich beide überworfen hatten, sind die Immobilien nun zwangsversteigert worden. Bei der Auktion wurde das Grundstück gerade einmal für die Mindestsumme von 7,4 Millionen Euro versteigert. Pikant an dem Vorgang ist nicht nur, dass der Verkaufspreis lediglich bei der Hälfte des Verkehrswertes liegt, sondern auch, dass es sich bei dem Käufer um den 21-jährigen Sohn des Clanchefs handelt. Ahmet Abou-Chaker ist 21 Jahre alt, Student und lebt bei seiner Mutter. Gemeinsam mit seinem Onkel ist er Eigentümer einer Investmentfirma für Immobilien.

Zentrum von Berlin Zehlendorf - in diesem Stadtteil liegen die in Frage stehenden Villen (Foto: pixabay)

Woher stammt das Geld?

Aus Sicht eines Geldwäschebeauftragten stellt sich natürlich die Frage, woher ein 21-jähriger Student über 7 Millionen Euro hat. Die gleiche Frage hat sich auch das Nachrichtenportal t-online gestellt und sowohl das Finanzministerium wie auch das Justizministerium gefragt, ob in dem Fall überprüft werde, ob es sich um einen Fall von Geldwäsche handele bzw. woher die 7,4 Millionen Euro für den Kauf stammen. Beide Ministerien hatten keine Antwort auf die Frage der Journalistin.

Das Justizministerium verwies auf das Amtsgericht, dessen Sprecher erklärte das Gericht jedoch für nicht zuständig, um die Geldwäscheüberprüfung durchzuführen. Der Sprecher des Justizministeriums verweist auf die Bank, die für die geldwäscherechtliche Überprüfung zuständig sei, sofern das Geld nicht in bar gezahlt wurde.

Der Fall zeigt, was in Deutschland schiefläuft

An diesem Fall zeigt sich erneut, warum Deutschland immer noch als Paradies für Geldwäscher gilt. Ahmed Abou-Chaker musste für das ersteigerte Grundstück direkt 10 Prozent des Kaufpreises hinterlegen. Die restlichen 90 Prozent werden in den nächsten Wochen fällig. Absurd ist, dass die Amtsgerichte bei Zwangsversteigerungen keine geldwäscherechtliche Überprüfung durchführen müssen bzw. nur, sofern Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro abgewickelt werden.

Bei einem normalen Verkauf wären Makler und Notare – auch unabhängig von getätigten Barzahlungen – vollumfänglich in der Pflicht. Beim Kauf per Zwangsversteigerung entfallen diese beiden Instanzen und damit auch zunächst die Überprüfung, ob Schwarzgeld im Spiel ist.

Aus Sicht von Geldwäschebeauftragten verwundert diese Lage immer wieder. Schließlich ist seit Langem bekannt, dass vor allem bei Zwangsversteigerungen das Risiko groß ist, dass mit Schwarzgeld bezahlt wird. Immerhin hat sich nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und erste Ermittlungen aufgenommen, wie die BILDZeitung berichtet.

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