Florian Peters, LL.M.
Senior Manager Compliance
Senior Manager Compliance
Die BaFin aktualisiert ihre Auslegungshinweise zum Geldwäschegesetz mit Fokus auf Kryptowerte. Neu verpflichtet sind Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA. Besondere Sorgfaltspflichten gelten für Transfers zu selbst gehosteten Wallets.
Eine Prüfung ohne gravierende Mängelfeststellungen setzt voraus, dass die Beschäftigten einer KVG die zentralen Vorgaben des GwG - wirksames Risikomanagementsystem und rigide Umsetzung der Prüfung von Vertragspartner:innen - kennen und die fachlichen und logistischen Vorgaben, ggf. mit externen Expert:innen und Dienstleistern, erfüllen.