Transparenzregistereintragung: 1.415 Unternehmen am Pranger

Veröffentlicht: 2024-05-21

Seit 2021 ist das Transparenzregister, in das alle in Deutschland registrierten Gesellschaften Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen, ein Vollregister. Heißt: Egal, ob die Angaben im Register auch schon woanders stehen – sie müssen trotzdem selbstständig und zusätzlich im Transparenzregister eingepflegt werden. Um dies zu erreichen, sieht der Gesetzgeber ganze 11 Bußgeldtatbestände vor (zum Vergleich: 81 Tatbestände zählt das Geldwäschegesetz insgesamt).

Der Aufwand zur Eintragung wird seit jeher kritisiert. Doch Kritik allein ist kein Grund, seine Pflichten nicht einzuhalten. Das sieht zumindest das Bundesverwaltungsamt so, und veröffentlicht rigoros alle Namen derjenigen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, sofern das hierfür festgesetzte Bußgeld 200€ überschreitet. Der Internet-Pranger führt aktuell rund 1.415 Unternehmen.

Über die Jahre zeigt sich, dass die Anzahl an verhängten Bußgeldern stark abnimmt. Die Ausschläge im Jahr 2021 sind insbesondere auf die Umstellung des Registers auf ein Vollregister zurückzuführen – gefolgt von einem stetigen Abwärtstrend.

Bußgelder im Jahresvergleich

Bußgeldentscheidungen des BVA laut Website

Dem Trend zum Trotz erreichte die Anzahl verhängter Bußgelder im Transparenzregister im Februar 2024 jedoch fast wieder die Marke von 2022.

Bußgelder pendeln sich ein

Und es ist anzunehmen, dass sich der Negativ-Trend der verhängten Bußgelder über die kommenden Jahre etwa auf dieses Niveau einpendelt.

Während die „leichtfertigen“ Verstöße aufgrund von Unwissen anfangs noch häufig vorkamen, nehmen sie über die Jahre stark ab – die „leichtfertige Nicht-Mitteilung“ allein fiel von 534 (2021) auf 77 (2023):

Leichtfertige Verstöße

Bußgeldentscheidungen des BVA laut Website

Die „vorsätzlichen“ Verstöße nehmen zwar ebenso ab, normalisieren sich jedoch womöglich auf dem jetzigen Level, da zum Beispiel die Aktualisierung von Einträgen immer wieder schlicht vergessen wird. Die Zahlen für 2024 werden im Laufe des Jahres vermutlich noch weiter steigen.

Vorsätzliche Verstöße

Bußgeldentscheidungen des BVA laut Website

Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Angaben im Transparenzregister gehört langfristig also zu den zu beachtenden Pflichten, mit denen man einfach Geld sparen und Reputation sichern kann.

Wer seinen Eintrag nicht pflegt, ist eine Gefahr für seine Partner:innen.

Wen Bußgelder oder eine öffentliche Listung noch nicht überzeugen, dem liefert das Geldwäschegesetz auch ein emotionales Vertrauens-Argument: Stimmen die Angaben im Transparenzregister nicht mit dem überein, was Geschäftspartner:innen vorfinden, sind sie dazu verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen abgeben. Tun sie das nicht, drohen bis zu 150.000€ Bußgeld.

Beim Knüpfen neuer Geschäftsbeziehungen kann dies in höchstem Maße unangenehm sein. Ein cleverer Schachzug wiederum der Legislative: Wer seinen Transparenzregistereintrag nicht pflegt, setzt alle Partner:innen also zudem einer Gefahr aus.

Absicherung mit Kerberos

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Unseren Kund:innen stellen wir überdies auch einfache Video-Anleitungen für die Eintragung zur Verfügung.

Nele Suer

Senior Manager Compliance Analytics

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