Geldwäsche-Fakten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024

Veröffentlicht: 2024-04-15

Die durch das Bundeskriminalamt erfassten Geldwäsche-Fälle im Jahr 2023 haben einen neuen Rekord gebrochen. Insgesamt erfasste das BKA 2023 32.573 Fälle von Geldwäsche (§261 StGB). Das ist ein Anstieg von 44 % (22.614).

Erfasste Geldwäsche-Fälle seit 2015

In diesem Zusammenhang erfreulich hingegen, ist die steigende Aufklärungs-Quote. Von den erfassten Fällen wurden 29.518 aufgeklärt – im Verhältnis zu 20.096 im Jahr 2022. In absoluten Zahlen also 9.422 Fälle mehr als im Vorjahr.

Aufgeklärte Fälle seit 2015

Aufgehalten wurde damit auch ein Negativ-Trend aus den Vorjahren. Mit steigenden Fallzahlen fiel über die Corona-Krisenjahre der prozentuale Anteil der aufgeklärten Fälle an den erfassten Geldwäsche-Fällen. Erstmalig seit 2020 stieg er im vergangenen Jahr wieder auf 91%.

Anteil der aufgeklärten Fälle an erfassten Fällen

Fraglich ist, in welchem Zusammenhang diese Geldwäsche-Fälle auftauchten. Hier lohnt die Betrachtung einer weiteren Statistik – und ein Blick zurück.

Ginge man davon aus, dass Verdachtsmeldungen durch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz zu Verurteilungen führen würden, könnte man verschiedene Annahmen Treffen:

Hypothese: Die Anzahl der abgegebenen Verdachtsmeldungen an die FIU durch Verpflichtete führt zu einem Anstieg der durch die FIU an die Strafverfolgung weitergeleiteten Verdachtsmeldungen.

Meldungen und Weiterleitungen

Die öffentlich zugänglichen Zahlen von 2019 bis 2022 zeichnen ein anderes Bild. Nur ein kleiner Teil der abgegebenen Verdachtsmeldungen landet am Ende auch bei der Strafverfolgung. Und dieser prozentuale Anteil schrumpft seit Jahren.

Über die Gründe streiten Politik, Behörden und Verpflichtete. Durch den Wegfall des Vortaten-Katalogs melden insbesondere Banken seit Jahren immer mehr auch kleinere Vorfälle präventiv. Hinzu kommen immer mehr Verpflichtete aus dem Nicht-Finanzsektor, die sich bis Ende 2023 ebenfalls im Geldwäsche-Verdachtsmeldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren mussten. Der Anteil von Meldungen aus diesem Sektor wird vermutlich in den nächsten Jahren ebenfalls stark zunehmen. Was die verarbeitende Behörde vor die Herausforderung stellt, Meldungen adäquat zu bearbeiten und die Staatsanwaltschaften nicht zu überlasten. Ob die FIU ihre Filter-Funktion erfüllt und Meldungen dennoch richtig bearbeitet, wird sich auch in Zukunft immer wieder anhand von Zahlen bemessen lassen.

Hypothese Nr. 2: Die Anzahl der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen der FIU an die Strafverfolgung korreliert mit der Anzahl der erfassten Geldwäsche-Fälle durch das BKA.

Erfasste Fälle und Weiterleitungen

Dieser Zusammenhang ist zumindest für die Jahre 2019-2022 klar zu beobachten. Aktuellere Zahlen der FIU liegen noch nicht vor, weswegen der Zusammenhang für 2023 noch nicht festgestellt werden kann. Zwar liegt die Anzahl der Weiterleitungen weit über der Anzahl der tatsächlich festgestellten Fälle, doch gänzlich unabhängig von Verdachtsmeldungen scheint diese Zahl nicht zu sein.

Doch heißt das auch, dass die Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen wirklich „präventiv“ ist? Wie in „Geldwäsche-Prävention“?

Bei der Abgabe einer Meldung an die FIU besteht für Verpflichtete eine Stillhaltefrist, während der Transaktionen nicht durchgeführt werden dürfen. Erst wenn die Frist abläuft – oder die Behörde sich anderweitig bei den Verpflichteten zurückmeldet, dürfen Meldende Transaktionen durchführen.

So soll Geldwäschern das Geschäft vermiest werden, in dem sie im Besten Fall schon beim Versuch ihre illegalen Gelder in den legalen Wirtschaftskreis einzuschleusen, gestoppt werden.

Hypothese Nr. 3: Die Anzahl der (weitergeleiteten) Meldungen korreliert mit der Anzahl der „versuchten“ Fälle von Geldwäsche aus der BKA-Statistik.

Weiterleitungen und Versuche

Das dies eine sehr gewagte Hypothese ist, geht aus dieser Grafik hervor. Die Anzahl der versuchten Fälle von Geldwäsche, stehen in kaum einem Verhältnis zu den erfassten Fällen. Die präventive Art von Meldungen kann also durchaus bezweifelt werden. Entsprechend kritisch auch die Stillhaltefrist, die in der Praxis bei Verpflichteten für große Herausforderungen sorgt und vor Gerichten verhandelt wird.

Erst kürzlich verhängte die BaFin dennoch eine hohe Geldstrafe gegen eine Bank, deren Mitarbeiter:innen sich nicht an die Stillhaltefrist hielten.

Wie das ZDF im Januar berichtete, dauert die durchschnittliche Endbearbeitung von Meldungen durch die FIU rund 108 Tage. Die Stillhaltefrist hingegen dauert nur drei Tage. Auch dies dürfte ein Grund dafür sein, warum es für Geldwäscher selten bei einem „Versuch“ bleibt.

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“Wahrscheinlichkeit, bei Unachtsamkeiten bestraft zu werden, steigt.” - Interview mit AML-Experten

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